Sozial und gerecht – so sollte es sein
Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren.
Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot unserer Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:
- Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel
- Wir prüfen Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)
- Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
- Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall
- Wir prüfen die Zulässigkeit von Pfändungen oder Rückerstattungen
- Wir bewerten Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen
- Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
- Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
- Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Rehabilitation
- Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
- Arbeitslosengeld (I und II)
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Verwaltungsverfahren
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Elterngeld
- Kindergeld